Risiko Immobilien

Immobilien galten bis vor kurzem wieder als goldene Anlageklasse. Doch das Bild hat sich gerade geändert. Und dies nicht allein wegen der gestiegenen Darlehenszinsen…

EUDEMONIA – Rücklagenaufbau & Vermögensschutz

Einfamilienhaus-neu-erbaut

Bis jetzt der Traum fast aller Bürger: das eigene Heim. Doch was, wenn der Staat Ansprüche erhebt?

Risiko Immobilien

 

Wer eine Immobilie hat, setzt auf Betongold. Nach einem beispiellosen Immobilien-Run und ungezügelter Kreditaufnahme von Privathaushalten ebbt die Nachfrage immer mehr ab. Die Finanzierungszinsen haben mittlerweile einen Stand von 3,7% effektiv erreicht, was dazu führt, dass viele Interessenten gar keinen Kredit mehr bekommen können.

 

Sicherheit?

Nun sollte man meinen, dass sich glücklich schätzen kann, wer sich bis heute ein eigenes Haus mit Grundstück anschaffen konnte. Doch hier rollt schon die nächste Bedrohung auf uns zu:

Mit Verweis auf die immensen Kosten zur Bekämpfung der Corona-Krise erwägen Politiker wie Sigmar Gabriel die Neu-Anwendung des Lastenausgleichsgesetzes von 1952, mit dem nach dem Krieg viele Bürger die Hälfte des Wertes ihrer Immobilien an den Staat zahlen mussten.

Neuauflage Lastenausgleich

Seit April 2023 war dies auch Diskussionspunkt -neben stärkerer Besteuerung von Vermögen- innerhalb der Fachkommission „Wohlstand“ unter Vorsitz des ehemaligen Gesundheitsministers Jens Spahn.

Dazu muss man wissen, dass die weitere Ausgestaltung des Lastenausgleichsgesetzes nicht erst in diesem Jahr begann, sondern schon Anfang der 80er, Anfang der 90er und schließlich 2019 in Angriff genommen wurde.

Zuletzt wurde dort unter dem Paragrafen 23 der Begriff „Kriegsopferfürsorge“ durch „soziale Entschädigung“ ersetzt. Bezeichnend hierbei: §23 ist Bestandteil des LAG, jedoch nicht abgedruckt (!) Man findet ihn versteckt unter §21 im Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts.

Besondere Brisanz erhält das Thema jedoch deshalb, weil zum 01.01.2024 das neue Sozialgesetzbuch (SGB XIV) eingeführt wurde. Dort werden als entschädigungsberechtigt nicht nur Opfer des Zweiten Weltkriegs erwähnt, sondern auch Opfer des „verheerenden Terroranschlags am Berliner Breitscheidplatz (Dezember 2016)“ sowie Opfer sexueller Gewalt und auch durch Schutzimpfungen Geschädigte.

Und hier schließt sich der Kreis: Denn um solch enorme, zusätzliche Leistungen gewähren zu können, käme der Staat um die Anwendung des Lastenausgleichsgesetzes nicht herum.

 

Fakt ist: Durch das Lastenausgleichsgesetz (zuletzt novelliert im Juni 2020) können Immobilienbesitzer jederzeit mit einer Zwangshypothek belastet werden und somit einen erheblichen Teil (1952: 50%) ihres Vermögens verlieren.

 

BMJ: Lastenausgleichsgesetz

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Agis Thiede
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