Anlageklassen

Das Vermögen der Deutschen liegt vor allem auf der Bank; ansonsten in Lebens- bzw. Rentenversicherungen, Aktien, Fondsanteilen und Immobilien. Diese führenden Anlageklassen machen zusammen mehr als 90% der Privatvermögen und -Rücklagen aus.

Wer die gegenwärtige Lage von Banken, aber auch die seiner Finanz- bzw. Wertanalagen allgemein verstehen will, sollte schauen, was in der Vergangenheit passiert ist.

Dabei stellen wir schnell fest, dass nicht nur Banken über die Jahre in Schieflage geraten sind, sondern auch Aktien, Fondsanlagen und Lebensversicherungen. Selbst die von vielen als Non plus ultra bezeichnete Immobilie sieht sich größeren Risiken ausgesetzt.

Wie ist es also um mein Vermögen und meine Ersparnisse bestellt?

Werfen wir kurz einen Blick.

EUDEMONIA – Rücklagenaufbau & Vermögensschutz

Banken-Hochhaeuser-Froschperspektive

Banken scheinen unverzichtbar. Doch schützen sie auch unsere Vermögen?

Risiko Banken

 

Keine Planungssicherheit

Dass Banken keine sichere Bank (mehr) sind, wissen viele seit der Finanzkrise 2009. Damals musste eine Bank wie die Hypo Real Estate mit unseren Steuergeldern gerettet werden. Doch Bankkonten für die Anlageklasse Giralgeld/festverzinsliche Wertanlagen(n) erfreuen sich weiterhin hoher Beliebtheit.

 

Wurde das System nach 2009 sicherer?

Ganz und gar nicht. Allein in Deutschland wurde 2021 die Greensill Bank von der obersten Bankenaufsichtsbehörde BaFin geschlossen; Aus politischen Gründen kam es 2022 zuerst zur Schließung der Sber-Bank, im April des Jahres musste die niederländische Amsterdam Trade Bank N.V. schließen. Gerade erst Ende November schritt die BaFin bei der bilanziell in Not geratenen Thüringer Volksbank Schmalkalden ein. Seitdem regeln zwei Sonderbeauftragte, inwiefern die Bank durch Unterstützung aus dem Einlagensicherungsfonds wieder geschäftsfähig werden kann.

 

Insolvenzen und Übernahme

Dies sind nur einige Beispiele der Vergangenheit. Aktuell steht den meisten wohl die Pleite US-amerikanischer Banken wie der Silicon Valley Bank oder der First Republic Bank vor Augen; laut Amit Seru, Professor an der Stanford University, sind neben diesen prominenten Fällen insgesamt 50% aller US-amerikanischen Banken potenziell zahlungsunfähig.

 

Beinahe-Katastrophe

Ganz besonders aber denken die meisten wohl an die Beinahe-Pleite der Credit Suisse hier in Europa. Wäre diese nicht in letzter Minute von ihrer Konkurrentin UBS aufgekauft und damit aufgefangen worden, hätte dies wohl auch bei uns in Deutschland zu schweren Erschütterungen an den Finanzmärkten geführt. Aktuell erinnert die Lage ein wenig an die Geschehnisse des letzten Jahres: Aufgrund der anhaltend rückläufigen Auslastung von US-Gewerbe-Immobilien und der immer schlechteren Bedienung der dafür aufgenommenen Kredite kommt es besonders bei den US-Regionalbanken, aber auch bei der Deutschen Bank zu immer mehr Zahlungsausfällen von Schuldnern. Hierfür müssen immer höhere Rückstellungen bei den Banken gebildet werden, was den Spielraum der Geldhäuser zusätzlich einengt. Man kann es nicht anders sagen: Hier droht eine ernste Krise.

 

Einlagensicherungsfonds

Doch was ist eigentlich mit dem Einlagensicherungsfonds der Banken? Sollte der nicht in der Lage, umfallende Banken zu retten? Eine einzelne, kleinere Bank, ja, doch mit Sicherheit keine große bzw. mehrere Banken auf einmal. Laut den letzten veröffentlichten Zahlen zum Volumen dieser Sicherungseinrichtung befinden sich gerade einmal 6,9 Mrd. Eur darin. Sollte diese Zahl noch heute aktuell sein, könnte damit z.B. die Deutsche Bank mit ihren Kundengeldern in Höhe von 292 Mrd. Eur zu nicht mehr als 2,4% gerettet werden.

 

Fakt ist: Wer sein Vermögen heute noch achtlos auf Bankkonten liegen lässt, fährt ein hohes Risiko. Wird meine Bank -aus welchen Gründen auch immer- plötzlich an einem Wochenendtag geschlossen, komme ich an mein Geld für unbestimmte Zeit nicht mehr ran. Wird die Schließung dann von Kapitalverkehrskontrollen begleitet, sind auch Überweisungen von Guthaben auf andere Konten nicht mehr möglich.

Wikipedia: Hypo Real Estate

Boersendaten-und-Kurven-auf-LED-Wand

Von Zeit zu Zeit geht es hoch her an den Börsen. Doch was passiert im Ernstfall mit meiner Investition?

Risiko Aktien und Fondsanteile

 

Aktienwerte und damit auch Fondsanteile haben sich zum Teil -trotz Corona-Krise- nach kurzer Zeit wieder positiv entwickelt, in anderen Fällen deutlich negativ. Doch Achtung! Hier darf nicht vergessen werden, dass steigende Kurse nichts mit einer realen Wertentwicklung zu tun haben: Der S & P 500 beispielsweise hat seit März 2020 in Zahlen ordentlich zugelegt, doch diese Wertentwicklung liegt 2,5x über dem Umsatzwachstum der hier abgebildeten Unternehmen und 6x über dem Wirtschaftswachstum (!) Aktien sind also generell völlig überbewertet. Nun hat der Aktienbesitzer im Kopf: Wenn ich plötzlich an mein Geld muss, kann ich ja jederzeit meine Anteile verkaufen. Doch das ist ein Trugschluss.

 

Auszahlungsstopps

Zu Beginn der Corona-Krise wurden weltweit Handelsplätze wie die New Yorker Börse oder die Philippine Stock Exchange tageweise geschlossen, so dass in dem Moment Verkäufe gar nicht möglich waren. Die Vorteile dieser Anlageklasse, schnell liquidieren zu können, waren über Nacht kassiert.

Drastischer Wertverlust

Des weiteren brachen Kurse in kurzer Zeit ein, so dass eine Auszahlung zu einem vernünftigen Kurs monatelang gar nicht gegeben war.

Fakt ist: Würden heute zu viele Anleger in einer neu auftauchenden Krise ihre Anteile verkaufen wollen, könnte ihnen das nach den Bestimmungen des Swing Pricings seit 2021 (lt. Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland, FoStoG) untersagt werden.

 

BMF: Fondsstandortgesetz

Lebensversicherungspolice-mit-Taschenrechner-und-Stift

In vergangenen Jahrzehnten noch eine renditeträchtige, risikolose Anlageklasse. Doch heute?

Risiko Lebensversicherer

 

Lebensversicherungsgesellschaften haben seit spätestens der Finanzkrise 2008/2009 immer größere Mühe, die teilweise 4% betragenden Garantieverzinsungen ihrer Kundenverträge zusammen mit dem dafür gebildeten Kapital auszuzahlen. Dies liegt vor allem daran, dass die Erträge aus den Staatsanleihen, von denen eine Lebensversicherung durchschnittlich ca. 85% enthält, deutlich niedriger ausfallen als die im Vertrag fixierten Garantiezinsen für den Kunden.

 

Insolvenzen und Instabilität

Die Situation für die Lebensversicherer wurde seitdem immer schwieriger, sodass die oberste Kontrollbehörde BaFin viele von ihnen seit 2016 als nur bedingt zahlungsfähig ansah oder sogar als zahlungsunfähig einstufte und schließen musste. Prominente Beispiele sind die Pensionskasse der Caritas oder die Pensionskasse der Steuerberater.

Wie zu erwarten war, hat sich die Lage auch 2023 nicht zum positiven gewendet. Zwar mussten (noch) keine weiteren Lebensversicherungseinrichtungen die Segel streichen, doch gelten (immer noch) nur fünf von zwölf als finanziell solide aufgestellt. Eine weitere Belastung dürften die Investitionen der 46 deutschen Versicherer wie beispielsweise der Signal Iduna in den insolventen Immobilien-Konzern Signa darstellen: Hier liegen Milliarden gebunden. Ein beträchtlicher Teil soll nicht durch Sicherheiten gedeckt sein. Insgesamt soll es bei den Beteiligungen von Landesbanken, Versicherern und Versorgungswerken um jeweils dreistellige Millionenbeträge gehen.

Doch auch so oder so dürfte es für die Versicherer im Zuge des Insolvenzverfahrens der Signa schwer werden, an das Geld für ihre Kunden ranzukommen. Diesen bleibt nichts weiter übrig, als sich über den gerade angelaufenen Immobilien-Abverkauf von Signa zu beschweren.

Rendite

Von Rendite kann bei klassischen Lebensversicherungsverträgen keine Rede mehr sein. Selbst die besten unter ihnen -mit Garantie-Verzinsungen in Höhe von 4%- erbringen heute nach 30 Jahren Laufzeit nominell weniger Auszahlung als eingezahlte Beträge (!) Je mehr Zeit vergeht, desto schlimmer, denn anhaltende Inflation sowie ansteigende laufende Vertragskosten lassen das angesparte Guthaben weiter abschmelzen.

Über alle Jahre hinweg betrachtet beträgt die laufende Verzinsung der Lebensversicherer aktuell 2,4% und liegt damit deutlich unter dem Inflationsniveau.

 

Zinswende

Anders als in den Vorjahren steht der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) nach langer Zeit von Minuszinsen wieder im Plus. So könnte man meinen, dass davon auch die Lebensversicherer profitieren.

Doch das ist ein Trugschluss. Mit steigenden Zinsen erhöhen sich nicht automatisch die Verzinsungen der im Bestand gehaltenen Staatsanleihen; es müssten frische Papiere mit höherer Verzinsung gekauft werden. Dazu bräuchte man aber Liquidität, an der es den deutschen Lebensversicherern durch die Bank mangelt, worauf aktuell Felix Früchtl, Geschäftsfüher der ProLife GmbH hinweist. Dadurch, dass der innere Wert der gehaltenen (alten) Staatsanleihen in den Bilanzen um bis zu 40% gesunken ist, können die Versicherer sie aktuell nicht verlustfrei verkaufen und damit problemlos Kunden auszahlen oder eben bessere Papiere einkaufen. Es entstehen sogenannte stille Lasten, vor denen nicht nur Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten warnt. Auch die BaFin hebt in ihrem aktuellen Dossier die besonderen Risiken hervor, die sich aus dem gestiegenen Leitzins für die Verträge von Versicherten ergeben.

Das vermutlich erste, offizielle Opfer solch stiller Lasten könnte die FWU AG gewesen sein. Sie meldete am 19.07.24 Insolvenz an. Grund sei „Überschuldung“. Die Töchter, über die bis Anfang Juli noch Fondsversicherungspolicen angeboten wurden, sind die FWU Life Lux (Luxemburg) und die FWU Life Austria (Österreich). Die Aufsichtsbehörden beider Länder haben die Guthaben der Kunden zunächst eingefroren. Wie dies auch bei uns der Fall wäre, kommen die Kunden auf unbestimmte Zeit nicht an ihre Ersparnisse.

Achtung: Der reale Wertverlust von Staatsanaleihen muss in den Bilanzen eines Versicherers  nach den internationalen Regeln (IFRS) nicht aufgeführt werden! Es können daher die Nominalwerte der Staatsanleihen bei ihrem Kaufdatum angegeben und bis zur Endfälligkeit in den Bilanzen fortgeführt werden. Wenn wir dies im Zusammenhang mit der aktuellen FWU-Pleite betrachten, wissen wir, dass viele Versicherer gefährdet sein müssen, von denen wir aber nichts erfahren! Es sei denn, der nächste streckt die Flügel.

 

Behördliche Schließung auch in Italien

In Italien ist die Situation bereits eskaliert: Dort schloss die Finanzaufsicht im März 2023 den Mailänder Lebensversicherer Eurovita und versperrt den Kunden seitdem den Zugriff auf ihre Guthaben.

 

Besser fondsgebunden?

Hat der Kunde nun eine neuere, fondsgebundene Police, so mag die Rendite in dem einen oder anderen Fall besser aussehen, doch die Anlage bleibt dabei im Sicherungsvermögen des Versicherers und unterliegt dadurch den Regularien der Finanzaufsicht. Und da liegt dann genau das Problem.

 

Fakt ist: Schließt die Finanzaufsicht (bei uns: BaFin) einmal einen Lebensversicherer auf Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes (bes. §314 VAG), kommen Kunden auf unbestimmte Zeit nicht an ihre Guthaben, denn der Versicherer darf es dann auf unbestimmte Zeit nicht an den Kunden auszahlen. Schlimmer noch: Sollte sich ein Lebensversicherungsunternehmen bei der Prüfung als insolvent herausstellen, wird der Kunde nach Gesetzeslage nur noch einen Anteil seines ehemaligen Guthabens erhalten. Und eine Prüfung kann dauern…

 

BMF: Versicherungsaufsichtsgesetz

Einfamilienhaus-neu-erbaut

Bis jetzt der Traum fast aller Bürger: das eigene Heim. Doch was, wenn der Staat Ansprüche erhebt?

Risiko Immobilien

 

Wer eine Immobilie hat, setzt auf Betongold. Nach einem beispiellosen Immobilien-Run und ungezügelter Kreditaufnahme von Privathaushalten ebbt die Nachfrage immer mehr ab. Die Finanzierungszinsen haben mittlerweile einen Stand von 3,7% effektiv erreicht, was dazu führt, dass viele Interessenten gar keinen Kredit mehr bekommen können.

 

Sicherheit?

Nun sollte man meinen, dass sich glücklich schätzen kann, wer sich bis heute ein eigenes Haus mit Grundstück anschaffen konnte. Schließlich gilt die (abbezahlte) Immobilie als eine der sichersten Anlagen. Doch hier rollt schon die nächste Bedrohung auf uns zu:

Mit Verweis auf die immensen Kosten zur Bekämpfung der Corona-Krise erwägen Politiker wie Sigmar Gabriel die Neu-Anwendung des Lastenausgleichsgesetzes von 1952, mit dem nach dem Krieg viele Bürger die Hälfte des Wertes ihrer Immobilien an den Staat zahlen mussten.

 

Neuauflage Lastenausgleich

Seit April diesen Jahres war dies auch Diskussionspunkt -neben stärkerer Besteuerung von Vermögen- innerhalb der Fachkommission „Wohlstand“ unter Vorsitz des ehemaligen Gesundheitsministers Jens Spahn. Dazu muss man wissen, dass die weitere Ausgestaltung des Lastenausgleichsgesetzes nicht erst in diesem Jahr begann, sondern schon Anfang der 80er, Anfang der 90er und schließlich 2019 in Angriff genommen wurde.

Zuletzt wurde dort unter dem Paragrafen 23 der Begriff „Kriegsopferfürsorge“ durch „soziale Entschädigung“ ersetzt. Bezeichnend hierbei: §23 ist Bestandteil des LAG, jedoch nicht abgedruckt (!) Man findet ihn versteckt unter §21 im Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts.

Besondere Brisanz erhält das Thema jedoch deshalb, weil zum 01.01.2024 das neue Sozialgesetzbuch (SGB XIV) eingeführt wurde. Dort werden als entschädigungsberechtigt nicht nur Opfer des Zweiten Weltkriegs erwähnt, sondern auch Opfer des „verheerenden Terroranschlags am Berliner Breitscheidplatz (Dezember 2016)“ sowie Opfer sexueller Gewalt und auch durch Schutzimpfungen Geschädigte.

Und hier schließt sich der Kreis: Denn um solch enorme, zusätzliche Leistungen gewähren zu können, käme der Staat um die Anwendung des Lastenausgleichsgesetzes nicht herum.

Fakt ist: Durch das Lastenausgleichsgesetz (zuletzt novelliert im Juni 2020) können Immobilienbesitzer jederzeit mit einer Zwangshypothek belastet werden und somit einen erheblichen Teil (1952: 50%) ihres Vermögens verlieren.

 

BMJ: Lastenausgleichsgesetz

Bilddarstellung-digitaler-Euro-mit-Stift

Von den Zentralbanken als technologisches Allheilmittel gefeiert, für die Bürger schon bald ihre Totalüberwachung?

Risiko Digitaler Euro

 

Seit längerem läuft auch in der Europäischen Union das Projekt, die Gemeinschaftswährung EURO zu digitalisieren. Derzeit arbeitet man in 120 Ländern der Welt an entsprechenden Vorhaben; u.a. in Großbritannien, wo man gerade die gesellschaftliche Akzeptanz einer solchen Einführung prüft. Das Produkt solcher Vorhaben wird international als Central Bank Digital Currency (CBDC) bezeichnet. Eine derartige Währung ist keine klassische Anlageklasse, doch könnte in Zukunft zum Nachteil der Bürger dazu werden.

 

Testphase

Länder wie z.B. Schweden haben ihre digitale Krone schon in einer Testphase eingeführt, in China existiert der E-Yuan schon seit 2020. Die Einführung der CBDC bei uns steht offenbar unmittelbar bevor. Über den aktuellen Stand der Zentralbankwährungen weltweit gibt uns die US-Lobby-Organisation Atlantic Council auf ihrer Webseite Auskunft.

 

Derzeitige Implementierung

Mittlerweile haben sich die ersten Staaten über ein gemeinsames Vorgehen zum grenzüberschreitenden Austausch von Zentralbank-Währungen geeinigt. Die Notenbanken von Hong Kong, Thailand, den Vereinigten Arabischen Emiraten und China haben über ein gemeinsames Netzwerk (mBridge) die Strukturen dafür geschaffen, ihre jeweiligen Digital-Währungen in den Zahlungsraum der anderen Teilnehmer-Staaten schicken und fremde Währung empfangen zu können. Den Startschuss dafür eröffneten die Vereinigten Arabischen Emirate am 29.01.24 mit einem Transfer von E-Dirham im Wert von 13,6 Mio. Dollar an China.Doch was bedeutet eine solche Digitalisierung für uns?

Banken wg. Zentralisierung bald überflüssig

Zunächst bedeutet es (im Falle des EURO), dass die Europäische Zentralbank (EZB) diese neu geschaffene Form zentral in ihren Systemen führt und ausgibt, ohne dafür weiterhin private Geschäftsbanken zu benötigen. Das heißt, die üblichen Banken, wie wir sie kennen, werden bald der Vergangenheit angehören.

Das noch übrig gebliebene Bargeld wird parallel dazu immer mehr aus dem Umlauf genommen und nicht wieder durch neues ersetzt.

 

Digitale umfassende Kontrolle

Doch viel entscheidender: Mit den für die Digitalisierung neu installierten Protokollen (Blockchain-Technologie) können sämtliche Daten, die man für nötig hält, mitgespeichert werden. Damit werden bei weitem mehr Daten über jeden einzelnen erfasst, als wir durch unsere heutigen Transaktionen ohnehin schon preisgeben. Dabei dürfte künstliche Intelligenz beim Sammeln und Zusammenstellen eine bedeutende Rolle spielen, wie wir von Seiten des Internationalen Währungsfonds (IWF) erfahren. Was dies alles für unsere Bürgerrechte bedeutet, können wir nur erahnen.

Fakt ist: Der Digital-Euro wird nach dem Willen Christine Lagardes ab dem 01.07.2024 voll funktionsfähig sein. Durch die nicht mehr aufzuhaltende Digitalisierung der Währungen in Form von zentral gesteuerten CBDCs werden unser Zahlverhalten, alle unsere Käufe sowie Gewohnheiten u.v.m. vollständig zentral erfasst und dadurch gläsern. Ein Recht auf Privatheit ist damit endgültig passe‘.

 

Handelsblatt: Digitaler Euro soll gesetzliches Zahlungsmittel werden

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Agis Thiede

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